
charGER begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung zahlreicher Bundesländer, durch Anpassungen der Landesbauordnungen den Ausbau von Ladeinfrastruktur aktiv zu beschleunigen.
Insbesondere die Einführung der Verfahrensfreiheit für Ladeinfrastruktur einschließlich technischer Nebenanlagen stellt einen zentralen Beitrag zur Entbürokratisierung dar und verbessert die Voraus-setzungen für einen beschleunigten Hochlauf der Elektromobilität erheblich.
Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass die derzeitige föderale Ausgestaltung der Regelungen zu erheblichen Inkonsistenzen und praktischen Umsetzungshürden führt.
Aus Sicht des Verbandes besteht daher dringender und umgehender Anpassungsbedarf, um eine einheitliche, effiziente und marktfähige Umsetzung des Ladeinfrastruktur-Ausbaus sicherzustellen.
Die Regulierung der Genehmigungsfreiheit für Ladeinfrastruktur erfolgt derzeit uneinheitlich auf Ebene der Landesbauordnungen.
Insgesamt zeigt sich folgendes Bild:
In weiteren Bundesländern bestehen Regelungen, die Ladeinfrastruktur ganz oder teilweise als verfahrensfreies Bauvorhaben einordnen.
Allerdings gilt hier:
Dies betrifft insbesondere:
In mehreren Bundesländern besteht weiterhin keine explizite oder umfassende Genehmigungsfreiheit für Ladeinfrastruktur.
Dies betrifft insbesondere:
Unabhängig von der formalen Genehmigungsfreiheit bestehen weiterhin strukturelle Einschränkungen:
Die dargestellten Herausforderungen führen zu:
Damit wird der notwendige flächendeckende Hochlauf der Elektromobilität strukturell behindert.
Unverzügliche Einführung einer bundesweit einheitlichen Genehmigungsfreiheit für Ladeinfrastruktur einschließlich aller Nebenanlagen.
Die Genehmigungsfreiheit muss bundeseinheitlich so ausgestaltet werden, dass sie ausdrücklich folgende Komponenten umfasst:
Ziel ist eine rechtssichere und umfassende Verfahrensfreiheit für sämtliche technisch notwendigen Bestandteile eines Ladeinfrastrukturprojekts.
Der Bund kann hierzu durch eine entsprechende Anpassung der Musterbauordnung auf eine bundeseinheitliche Harmonisierung hinwirken. Ergänzend sollte – analog zur Ladesäulenverordnung (LSV) – eine bundesgesetzliche Regelung geschaffen werden, die den verfahrensfreien Ausbau von Ladeinfrastruktur einschließlich aller Nebenanlagen klarstellt.
Rechtssichere Trennung der Ladeinfrastruktur von genehmigungspflichtigen Gesamtvorhaben.
Es ist sicherzustellen, dass Ladeinfrastruktur auch dann verfahrensfrei bleibt, wenn sie im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Bauvorhaben errichtet wird.
Ziel: Vermeidung der sogenannten „Infektion“ der Verfahrenspflicht durch das Gesamtvorhaben.
Ein verfahrensfreier Aufbau ist genauso wichtig wie verbindliche Netzanschlüsse in festen zeitlichen Rahmen.
Die Genehmigungsfreiheit muss systematisch mit weiteren Beschleunigungsinstrumenten verknüpft werden, insbesondere:
Bundesweite Standardisierung von Trafostationen,Technischen anschlussbedingungen (TABs) Messkonzepten, anforderungen an den Aufbau von direkten- bzw halbindirekten Messanlagen(Messwandlerschränken) zur Vermeidung von Einzelanfertigungen und Verzögerungen.
Die baurechtliche Genehmigungsfreiheit muss durch eine technische Standardisierung flankiert werden, um eine einheitliche Bewertung und Umsetzung zu ermöglichen.
Dies umfasst insbesondere:
Hierbei soll auf bestehenden technischen Regelwerken (z. B. VDE-Anwendungsregeln sowie Muster-TAB-Strukturen) aufgebaut werden, um eine bundeseinheitliche Auslegung zu unterstützen.
Die Einführung der Genehmigungsfreiheit in zahlreichen Bundesländern ist ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung des Ladeinfrastruktur-Ausbaus.
In der derzeitigen Ausgestaltung bleibt diese jedoch in vielen Fällen unvollständig oder rechtlich nicht hinreichend eindeutig.
Ohne eine bundesweit einheitliche Harmonisierung sowie die konsequente Einbeziehung technischer Nebenanlagen drohen jedoch weiterhin:
Nur durch klare, einheitliche Regelungen kann der Hochlauf der Elektromobilität zielführend unterstützt werden.
Der charGER e. V. steht für einen konstruktiven Dialog mit Bund und Ländern zur Verfügung, um eine praxisgerechte, wirtschaftlich tragfähige und schnell umsetzbare Lösung zu entwickeln.
+++ ENDE STELLUNGNAHME +++