Stellungnahme

Stellungnahme zum Bundestagsbeschluss "Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)"

Stellungnahme

Stellungnahme zum Bundestagsbeschluss "Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)"

Berlin, 23. April 2026

Der Branchenverband charGER e.V. (Ladeinfrastruktur für Deutschland) begrüßt die im Artikel des Bundesumweltministeriums dargestellte Gesetzesnovelle zur Weiterentwicklung der THG‑Quote als wichtigen Schritt, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wirksam zu senken und zugleich Investitionssignale für klimafreundliche Kraftstoffe und Ladestrom zu stärken.

„Die THG‑Quote ist eines der zentralen marktwirtschaftlichen Instrumente, um Klimaschutz im Verkehr mit realen Investitionen in Infrastruktur zu verbinden. Entscheidend ist jetzt, dass die Weiterentwicklung der Quote in der Praxis verlässlich funktioniert – insbesondere für den Hochlauf der öffentlichen und (halb‑)öffentlichen Ladeinfrastruktur“, kommentiert Constantin Schwaab, Vorsitzender charGER e.V. das Abstimmungsergebnis des Bundestages.

Die THG Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, ihre CO₂ Emissionen in festgelegtem Umfang zu mindern; als Erfüllungsoptionen nennt das BMUV u. a. nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sowie Strom für Elektrofahrzeuge.  

Positiv bewertet der charGER e.V. insbesondere:

  • Langfristige Fortentwicklung bis 2040: Die THG Quote soll von 10,6 % (2025) schrittweise auf 59 % (2040) ansteigen – ein klares Langfristsignal für Planungssicherheit.
  • Stärkung von Ladestrom: Strom für Elektroautos bleibt anrechenbar, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird; erneuerbarer Strom fürs Laden wird dabei besonders hoch gewichtet.
  • Betrugsprävention durch Vor Ort Kontrollen: Ab 2027 sollen erneuerbare Kraftstoffe nur noch anrechenbar sein, wenn Vor Ort Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind.

Aus Sicht des charGER e.V. ist die THG Quote ein marktwirtschaftliches Förderinstrument, das so ausgestaltet werden muss, dass Fehlanreize und Preisverzerrungen korrigiert werden und der Ausbau der Ladeinfrastruktur wirksam und haushaltsneutral unterstützt werden kann.

Der Verband arbeitet seit Gründung u. a. an der „Wiederherstellung der Funktionalität der THG Quote“ – mit Fokus auf Planungssicherheit und Missbrauchsschutz im THG Quotenhandel.

Damit die Novelle ihre Ziele erreicht, sieht der charGER e.V. bei der Umsetzung drei zentrale Stellhebel:

(A) Klarheit bei „öffentlicher Zugänglichkeit“ – auch für halböffentliche Ladepunkte

Der Verband weist seit längerem darauf hin, dass Anreize der THG Quote an der Definition der „Öffentlichkeit“ scheitern können – etwa wenn Ladepunkte auf beschrankten Hotel  oder Kundenparkplätzen nicht als öffentlich anerkannt werden und dadurch ein wirtschaftlicher Anreiz entfällt. charGER spricht sich daher für eine explizite Einbindung halböffentlicher Ladepunkte (z. B. bei Unternehmen, Handel, Hotels, Mitarbeitenden Parkplätzen) in den Anreizmechanismus aus.

(B) Verlässliche, praxisnahe Marktregeln für den THG Quotenhandel

Planungssicherheit für Betreiber und Investoren setzt voraus, dass der Quotenhandel stabil, nachvollziehbar und gegen Missbrauch geschützt ist – inklusive marktdienlicher Regeln für den Umgang mit Überhängen/Übererfüllungen und wirksamen Schutzmechanismen.

(C) Bürokratiearmut und Digitaltauglichkeit (Nachweis/Anrechnung von Ladestrom)

Da Ladestrom nur bei nachweislichem Einsatz im Verkehr anrechenbar ist, müssen Nachweis- und Antragsprozesse so gestaltet sein, dass sie skaliert und ohne unnötige Reibungsverluste funktionieren.

charGER e.V. begrüßt die im BMUV Beitrag skizzierte Weiterentwicklung der THG Quote als wichtigen Hebel für Emissionsminderung und die Stärkung von Ladestrom und grünem Wasserstoff. Gleichzeitig betont der Verband, dass die Wirksamkeit maßgeblich von einer praxisnahen Ausgestaltung abhängt: klare Definitionen (Öffentlichkeit), stabile und missbrauchsresistente Marktregeln sowie schlanke Nachweisprozesse – damit die THG Quote ihre Funktion als Investitionsmotor für Ladeinfrastruktur tatsächlich entfalten kann.


### ENDE STELLUNGNAHME ###


Über charGER e.V.

charGER e.V. wurde 2025 in München gegründet und vereint Unternehmen, die öffentliche Ladeinfrastruktur entwickeln, betreiben oder digital steuern. Der Verband bringt die Perspektive der Betreiberpraxis in politische und regulatorische Prozesse ein – mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen, faire Marktbedingungen zu schaffen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland nutzerorientiert voranzubringen.

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